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Impressum

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Hotel am Bowenberg

Nicole Olepp

Auf Brohl 7
56651 Niederzissen

Telefon: 02636/6217
Fax: 02636/8317

E-Mail: info(at)hotel-am-bowenberg.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a UStG: DE 2274 48330

Inhaltlich Verantwortlicher gem. § 18 Abs. 2 MStV: Nicole Olepp (Anschrift s.o.) 

 

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Allgemeine Hausordnung des Hotel am Bowenberg

 

§ 1 Geltungsbereich und Hausrecht

 

 

• Geltung: Gilt für alle Gäste, Besucher und Räumlichkeiten des Hauses.

 

 

• Hausrecht: Liegt uneingeschränkt beim Hotelmanagement und dem autorisierten Personal.

 

 

• Anweisungen: Den Vorgaben des Personals ist unverzüglich Folge zu leisten.

 

 

§ 2 Registrierung, Zutritt und Check-out

 

 

• Zimmernutzung: Nur für ordnungsgemäß registrierte Personen mit amtlichem Lichtbildausweis.

 

 

• Zutritt: Grundsätzlich nur für registrierte Gäste; externe Besucher bedürfen der vorherigen Genehmigung des Personals.

 

 

• Zeiten: Zimmerbezug am Anreisetag ab 15:00 Uhr; Räumung am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr.

 

 

• Late Check-out: Unabgesprochene Verspätungen führen zu zusätzlichen Gebühren laut aktuellen Hoteltarifen.

 

 

§ 3 Überbelegung und Einmietbetrug

 

 

• Einschleusen von Personen: Die Überlassung an unangemeldete Dritte ist aus Melde- und Sicherheitsgründen strengstens untersagt.

 

 

• Kameraüberwachung: Zur Sicherheit und Aufklärung von Einmietbetrug werden die Gemeinschafts- und Eingangsbereiche videoüberwacht. Das Videomaterial wird bei begründetem Verdacht ausgewertet und zur Beweissicherung gesichert.

 

 

• Hausverweis für alle: Bei Feststellung eines Verstoßes erfolgt der sofortige Hausverweis für sämtliche Beteiligte (sowohl für die registrierten Gäste als auch für die unbefugten Personen) sowie die fristlose Kündigung des Vertrags ohne Anspruch auf Rückerstattung.

 

 

• Nachgebühr: Bei nachträglich festgestellter unbefugter Überbelegung wird rückwirkend der volle reguläre Tagespreis pro Nacht und Person erhoben.

 

 

§ 4 Rauchverbot und Brandschutz

 

 

• Nichtraucherhotel: Absolutes Rauchverbot (Tabak, E-Zigaretten, Vaporizer, Shishas, Tabakerhitzer) im gesamten Gebäude inklusive Zimmern, Bädern und Gängen. Bei Verstößen wird Sofort mit einem Hausverweis und Hausverbot reagiert.

 

 

• Sonderreinigung: Verstöße kosten pauschal 250,00 EUR (Sonderreinigung und Nutzungsausfall). Der Nachweis eines geringeren oder fehlenden Schadens bleibt dem Gast gestattet; höhere Schäden können geltend gemacht werden.

 

 

• Feuerwehreinsatz: Löst ein unbefugter Rauchmelder Alarm aus, trägt der Verursacher alle Einsatzkosten und Folgeschäden.

 

 

§ 5 Sicherheit und Gefahrenabwehr

 

 

• Elektrogeräte: Mitgebrachte thermische Geräte (Kochplatten, Bügeleisen, E-Bike-Akkus etc.) sind wegen Brandgefahr verboten. Erlaubt sind Haartrockner und Rasierer.

 

 

• Türen: Außentüren und Notausgänge sind aus Sicherheitsgründen geschlossen zu halten und dürfen nicht offengehalten werden.

 

 

• Zutrittsrecht: Das „Bitte nicht stören“-Schild verliert seine Gültigkeit bei Gefahr im Verzug oder begründetem Verdacht auf Hausordnungsverstöße. Das Personal darf das Zimmer dann inspizieren.

 

 

§ 6 Schäden und Diebstahl

 

 

• Meldepflicht: Inventar ist pfleglich zu behandeln. Vorschäden müssen der Rezeption innerhalb von 15 Minuten nach Bezug gemeldet werden; spätere Reklamationen zählen nicht.

 

 

• Haftung: Der Hauptbucher haftet vollumfänglich für alle über die normale Abnutzung hinausgehenden Schäden und Diebstähle – auch durch eigene Besucher oder Unangemeldete verursacht.

 

 

• Abrechnung: Schadenskosten können direkt über die hinterlegte Kreditkarte oder Kaution verrechnet werden, sofern der Verursacher feststeht.

 

 

§ 7 Wertsachen

 

 

• Zentralsafe: Wertgegenstände, Schmuck und Bargeld können im Zentralsafe sicher aufbewahrt werden.

 

 

• Haftungsausschluss: Für offen im Zimmer liegengelassene Wertsachen übernimmt das Hotel keine Haftung; im Übrigen gelten die §§ 701 ff. BGB.

 

 

§ 8 Ruhezeiten, Alkohol und Haustiere

 

 

• Nachtruhe: Von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr ist jeglicher Lärm auf Zimmern und Gängen zu vermeiden; Mediengeräte sind auf Zimmerlautstärke zu stellen.

 

 

• Partys & Drogen: Partys und übermäßiger Alkohol im Zimmer sind verboten. Illegale Drogen oder verbotene Substanzen führen zum sofortigen Hausverbot.

 

 

• Haustiere: Aus Rücksicht auf Allergiker sind Haustiere im gesamten Gebäude verboten.

 

 

§ 9 Vertragsauflösung

 

 

• Verstöße: Schwere oder wiederholte Verstöße berechtigen das Personal zur fristlosen Kündigung, zum sofortigen Hausverbot und zur Einschaltung der Behörden – ohne Anspruch auf Rückerstattung.